Hier finden Sie nützliche Informationen und Fachbegriffe rund um das Thema Kfz-Gutachten und Sachverständigung, die einfach und kompakt erklärt werden.
Von A wie Auftragsformular bis W wie Wiederbeschaffungsdauer: Hier finden Sie eine praktische Liste mit beigefügten Erklärungen, die als Wörterbuch genutzt werden kann.
Hier haben Sie das Recht, einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieser begutachtet Ihren Schaden, definiert einen sach- und fachgerechten Reparaturweg und ermittelt die Schadenshöhe.
Die Beauftragung kann direkt beim Gutachter, über die Werkstatt Ihrer Wahl oder über Ihren Rechtsanwalt erfolgen. Auf Basis des Gutachtens erfolgt dann die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Bei einem Kaskoschaden (u.a. Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Wildunfälle, Elementarschäden oder Bruchschäden der Verglasung) sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich. In der Regel ist Ihre Kaskoversicherung weisungsberechtigt, insbesondere was die freie Wahl des Gutachters angeht. Hier lohnt sich vor Beauftragung ein Blick in Ihre Versicherungspolice.
Stellen Sie sicher, dass Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den angehängten Unfallbericht möglichst vollständig ausfüllen. Damit sind alle für die Regulierung erforderlichen Daten verfügbar, so dass eine zügige und reibungslose Abwicklung erfolgen kann.